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Häufige Fragen (FAQ)

Ja, in Deutschland ist anonymer Goldkauf grundsätzlich möglich, wenn er als Barkauf vor Ort im sogenannten Tafelgeschäft erfolgt. Die Grenze liegt bei 1.999,99 Euro. Ab 2.000 Euro muss der Händler gemäß Geldwäschegesetz (GwG) die Identität des Käufers feststellen.
Entscheidend ist nicht die Menge in Gramm, sondern der Kaufbetrag. Wie viel Gold unterhalb der Grenze gekauft werden kann, hängt vom aktuellen Goldpreis, dem Produkt und möglichen Händleraufschlägen ab. Deshalb verändert sich die mögliche Menge regelmäßig.
Ab einem Kaufbetrag von 2.000 Euro ist der Goldkauf weiterhin erlaubt, aber nicht mehr anonym. Der Händler muss die Identität prüfen und dokumentieren. Dafür wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Ein echter anonymer Onlinekauf ist praktisch nicht möglich. Beim Onlinekauf entstehen Zahlungsdaten, Versanddaten und meist auch Kundendaten. Selbst wenn keine Registrierung erforderlich ist, lässt sich der Kauf über Zahlung und Lieferung nachvollziehen.
Ein Tafelgeschäft ist ein Kauf direkt vor Ort: Der Käufer bezahlt bar und erhält die Ware unmittelbar ausgehändigt. Beim Edelmetallkauf ist diese Form besonders relevant, weil nur so ein anonymer Kauf im erlaubten Rahmen möglich sein kann.
Gold anonym zu verkaufen ist anders zu bewerten als Gold anonym zu kaufen. Beim Goldankauf prüfen Händler üblicherweise Identität, Herkunft und Zahlungsweg. Das dient der Sicherheit, der Nachvollziehbarkeit und der Einhaltung des GwG.