Allgemeine Geschäftsbedingungen

Goldankauf-Börse.de AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen als Verkäufer bzw. Versender und der "Goldankauf Börse" als Ankäufer von Altgold, Edelmetallen, Schmuck, Luxusuhren, u.v.m. gemäß Angebot von "Goldankauf Börse" für die Bewertung und den Ankauf durch "Goldankauf Börse", Inhaber I. Kör.

1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen "Goldankauf Börse, Augustmauer 1 in 99084 Erfurt (und Filialen)" und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir grundsätzlich nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Der Verkäufer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.

2. Zusendung
Zusendungen (per Post) von sämtlichen Wertgegenständen an die "Goldankauf Börse" müssen in einem Päckchen angeliefert werden. Der Versand über DHL ist bei ordnungsgemäßer Versendung für den Verkäufer kostenfrei und bis zu 500.- EUR pro Paket versichert. Für den Transport und der Versicherung ist ausschließlich DHL der Vertragspartner. Sind die Wertgegenstände mehr als 500.- EUR wert, kann der Verkäufer die Gegenstände auf mehrere Pakete verteilen. Den dafür benötigten Paketschein (DHL) kann der Versender kostenfrei auf unserer Internetseite www.goldankauf-boerse.de herunterladen und ausdrucken. Jeder Zusendung muss auch ein Begleitschreiben beigefügt sein, der vom Verkäufer auszufüllen ist - mit Namen, Anschrift, Kontaktdaten, einer Beschreibung der übersandten Gegenstände, sowie der Bestätigung des Eigentums oder der sonstigen Verfügungsberechtigung durch eigene Unterschrift. Das Formular wird ebenfalls von uns auf www.goldankauf-boerse.de als PDF-Version zur Verfügung gestellt. Das Päckchen muss bei einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden und gleichzeitig erhält der Versender ein Einlieferungsbeleg, welches zum Nachweis dient. Ohne Einlieferungsbeleg besteht kein Versicherungsschutz. Bei einem Gegenstandswert von 2500.- EUR erfolgt die Abholung durch einen Kurier- oder Werttransport, hier übernimmt die "Goldankauf Börse" den Versicherungsschutz, sofern die Sendung vorschriftsmäßig sicher verpackt wurde. Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Wertgegenstände werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet.

3. Preisangebot
Nach Begutachtung und Prüfung der uns zugesandten bzw. vorgelegten Gegenstände werden wir dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail, persönlich oder auf dem schriftlichen Wege ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Grundlage der Bewertung sind unsere Ankaufspreise am Tag der Zustellung bzw. bei persönlicher Vorlage der angebotenen Gegenstände in unseren Geschäftsräumen. Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein oder der Verkäufer mit dem Angebot nicht zufrieden sein, erhält der Verkäufer bzw. der Versender seine Gegenstände zurück.

4. Edel- und Halbedelsteine Die Goldankauf Börse kauft keine Halbedelsteine bzw. Schmucksteine an. Es wird empfohlen, sämtliche Edel-und Halbedelsteine von allen Schmuck bzw. Wertgegenstände zu entfernen. Die "Goldankauf Börse übernimmt für die Edel- und Halbedelsteine, die sich noch in dem zum einschmelzen vorgesehenen Schmuck befinden keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung. Eine mündliche Verfassung/Aufforderung kann nicht berücksichtigt werden. Nur die Edelsteine, die von Interesse sind (Brilantschliff ab einem Gesamtgewicht von 0,2 ct) und schriftlich der "Goldankauf Börse" angeboten wurden, werden gesondert bewertet. Den Ankaufswert ermitteln unsere Experten der Goldankauf-Börse zu den jeweiligen Marktpreisen.

5. Luxusuhren und Schmuck Die Luxusuhren und der Luxusschmuck müssen vor dem Verkauf schriftlich angeboten bzw. angemeldet werden, da wir nicht alle Luxusgegenstände zu Schmuckpreisen ankaufen. Nur wenn diese von Interesse des Ankäufers "Goldankauf Börse" ist, werden wir dem Kunden vorab ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Sollte Schmuck in der Sendung vorhanden sein, welches nicht als Schmuck angekauft wird, wird dieser ausschließlich zu unseren Edelmetallpreisen angekauft. Diese können Sie auf unserer Internetseite www.goldankauf-boerse.de entnehmen. Gegenstände (Schmuck) aus nicht edlen Metallen werden aus Platzgründen sofort entfernt, es sei denn, der Versender hat dieses im Begleitschreiben unter "Anmerkung" angeführt, dass diese zurückgeschickt werden.

6. Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Begutachtung bei der Goldankauf Börse abgeholt wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen. Sollte vom Verkäufer versehentlich weniger als auf dem Begleitschreiben angegeben, beziehungsweise vom Begleitschreiben abweichende Gegenstände übersandt werden, wird ihm dieses durch Goldankauf Börse mitgeteilt. Wir behalten uns das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände an den Verkäufer zurückzusenden bzw. den Preis auszukehren, der der tatsächlichen Legierung entspricht.

7. Begutachtung
Um eine schnelle Bearbeitung und Begutachtung der übersendeten bzw. uns vorgelegten Wertgegenstände zu gewährleisten, gestattet der Verkäufer im Vorfeld des Geschäftsabschlusses die Begutachtung der übersendeten bzw. uns vorgelegten Wertgegenstände. Der Verkäfer ist auch damit einverstanden, dass die "Goldankauf Börse" zum Zweck der weiteren Prüfung der Echtheit, der exakten Gewichtsermittlung und der Bewertung, die Gegenstände beschädigt, anfeilt bzw öffnet. Auch werden spezielle Prüfsäuren eingesetzt, die zur Verfärbung und/oder tiefen Einkerbungen führen können. Hiermit erklärt sich der Verkäufer unwiderruflich damit einverstanden. Der Verkäufer verzichtet auf etwaige Schadensersatzansprüche.

8. Ankauf und Kaufpreiszahlung
Der Ankauf der übersendeten bzw. uns vorgelegten Gegenstände in einer unserer Filialen erfolgt auf Grund der Bestätigung des Verkäufers, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird ausschließlich und unverzüglich nach Angebotsannahme an die in der Eigentumsbestätigung (Begleitschreiben) genannte Person durch Geldanweisung oder Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände in einer unserer Filialen ermöglicht auch die Barzahlung. Ein Ankauf von Gegenständen von Unternehmern, nach § 14 BGB, muss uns gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme muss der Verkäufer uns eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung bzw. Lieferschein zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird dann unverzüglich nach Eingang durch uns vorgenommen.

9. Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung durch die Goldankauf Börse geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch beim Verlassen unseres Unternehmens. Der Empfänger/Verkäufer ist verpflichtet, die Rücksendung innerhalb einer Frist von einer Woche nach Entgegennahme beziehungsweise nach Erhalt der Rücksendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung, erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl zu überprüfen und der "Goldankauf Börse" mitzuteilen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Frist, gilt die Rücksendung als genehmigt.

10. Haftung Ansprüche des Verkäufers/Versenders auf Schadenersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen.Ausgenommen sind Schadensersatz-ansprüche des Abgebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten (Kardinalpflichten) sowie der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von "Goldankauf Börse", seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragshilfen sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet "Goldankauf Börse" nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Verkäufers oder Absenders aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Verkäufer oder auch der gesetzliche Vertreter verzichtet auf Schadenersatz, die durch das Anfeilen oder das genauere Prüfen des Gegenstands entstehen können.

11. Datenschutz
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

12. Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises an Goldankauf Börse über.

13. Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Rech, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist Erfurt.

15. Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
 

Stand: 01. Juli 2010

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    eKomi - The Feedback Company: Ich habe schon öfters hier alten Goldschmuck und altes Silbergeschirr verkauft, die Abwicklung erfolgt stets sehr schnell und zuverlässig. Und bessere Preise bekommt man nirgends! Sehr zu empfehlen!
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    Was kaufen wir

    Wer einen seriösen Goldhändler sucht, der sich zudem auf den Ankauf und die Bewertung von Luxusschmuck, Diamanten und Luxusuhren spezialisiert hat, ist bei uns genau richtig. Sei es der Edelmetallankauf oder der Schmuckankauf – jeder Vorgang wird in unserem Hause transparent und fair abgewickelt. Wenn auch Sie Ihr Altgold, Feingold und/oder Zahngold an einen erfahrenen Goldankäufer zu einem attraktiven Goldpreis veräußern möchten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

    Altgold

    Feingold

    Platin

    Palladium Ring

    Palladium

    Silber

    Diamanten

    Zahngold

    Silbermünzen

    Schmuck

    Luxusuhren

    Goldmünzen

    GOLDBARREN

    SILBERBARREN

    Industrieabfälle

    ANKAUFSRECHNER

    Gold

    999er Feingold62,67 €/g
    986er Gold61,42 €/g
    916er Gold57,06 €/g
    900er Gold56,06 €/g
    750er Gold46,72 €/g
    585er Gold36,44 €/g
    375er Gold23,36 €/g
    333er Gold20,74 €/g
    Zahngold 75046,72 €/g
    Zahngold 60037,37 €/g

    Silber

    999er Feinsilber0,75 €/g
    925er Silber0,58 €/g
    900er Silber0,56 €/g
    835er Silber0,52 €/g
    800er Silber0,50 €/g
    625er Silber0,39 €/g
    500er Silber0,31 €/g

    Goldbarren

    999er gestempelt im Neuzustand bis 2g 65,80 €/g

    Platin

    999er Platin26,70 €/g
    950er Platin21,27 €/g
    900er Platin20,15 €/g
    800er Platin17,91 €/g
    750er Platin16,79 €/g

    Palladium

    999er Palladium27,48 €/g
    950er Palladium24,97 €/g
    800er Palladium21,03 €/g
    500er (Zahnpalladium*)13,14 €/g
    *Zahnpalladium mit mindestens 50% Palladiumgehalt.
    Stand: 19.03.2024 03:41:01

    Gold

    999er Feingold62,67 €/g
    986er Gold61,42 €/g
    916er Gold57,06 €/g
    900er Gold56,06 €/g
    750er Gold46,72 €/g
    585er Gold36,44 €/g
    375er Gold23,36 €/g
    333er Gold20,74 €/g
    Zahngold 75046,72 €/g
    Zahngold 60037,37 €/g

    Silber

    999er Feinsilber0,75 €/g
    925er Silber0,58 €/g
    900er Silber0,56 €/g
    835er Silber0,52 €/g
    800er Silber0,50 €/g
    625er Silber0,39 €/g
    500er Silber0,31 €/g

    Goldbarren

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    Platin

    999er Platin26,70 €/g
    950er Platin21,27 €/g
    900er Platin20,15 €/g
    800er Platin17,91 €/g
    750er Platin16,79 €/g

    Palladium

    999er Palladium27,48 €/g
    950er Palladium24,97 €/g
    800er Palladium21,03 €/g
    500er (Zahnpalladium*)13,14 €/g
    *Zahnpalladium mit mindestens 50% Palladiumgehalt.
    Stand: 19.03.2024 03:41:01

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